Mandantenaufnahme 2026 geöffnet
Hauptsitz Berlin. Kanzleipartnerschaft Berlin-Mitte

Diffamierung ist kein Schicksal.

Verfahren / Jahr
7.000+
Festhonorar
149
Erfolgsquote
94%
Zahnarztpraxen Fachärzte & Kliniken Handwerksbetriebe Restaurants & Gastronomie Anwaltskanzleien Steuerberater Bauunternehmen Immobilienmakler Hotels & Pensionen Zahnarztpraxen Fachärzte & Kliniken Handwerksbetriebe Restaurants & Gastronomie Anwaltskanzleien Steuerberater Bauunternehmen Immobilienmakler Hotels & Pensionen
II. Das Honorar

Ein Preis. Pro erfolgreicher Entfernung. Keine Zeile Kleingedrucktes.

Kein Stundenkonto. Keine Aktenaufschläge. Keine „Abmahngebühr vorab". Sie zahlen ausschließlich für das, was wir tatsächlich löschen lassen — schriftlich belegt, mit Archiv-Screenshot und Löschnachweis der Kanzlei.

Andere Anbieter
Stundensatz + Fremdkosten + Erfolgspauschale
Repumedia
149 € pro Löschung. Punkt.
149
Pro erfolgreicher Rezensions-Entfernung Nur bei Erfolg.
III. Haltung

Ein einziger falscher Satz kann ein Lebenswerk erschüttern.

Google ist heute das erste Gericht, vor dem Ihr Unternehmen verhandelt wird — lange bevor ein Patient, ein Mandant oder ein Geschäftspartner den ersten Termin wahrnimmt. Dort urteilt nicht die Wahrheit. Dort urteilt der Algorithmus.

Niemand — weder eine Zahnarztpraxis, noch ein Handwerksbetrieb in dritter Generation, noch die Kanzlei nebenan — sollte sich anonymer Schmähkritik, konkurrenzmotivierter Falschbewertungen oder der Rache eines gescheiterten Geschäftsverhältnisses dauerhaft beugen müssen. Das Recht bietet die Werkzeuge. Unsere Partnerkanzlei weiß, wann welches greift.

Repumedia ist keine Agentur im klassischen Sinn. Wir sind die operative Schnittstelle zwischen Ihnen und einer spezialisierten Berliner Medienkanzlei. Wir sichten, dokumentieren, übergeben. Die Kanzlei mandatiert, interveniert, vollstreckt. Sie zahlen einen Festpreis — und nur dann, wenn die Rezension tatsächlich verschwindet.

IV. Gründer

Ein Name. Ein Gesicht.

Seit 2019 operativer Kopf und Inhaber von Repumedia. Persönlich verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Deutschlands führenden Medienanwälten — und dafür, dass jede Akte bei denselben Händen landet.
Simon Kempers, Gründer und Inhaber Repumedia
Simon Kempers · Portrait Berlin, 2026
Es gibt in Deutschland vielleicht zwei Dutzend Medienanwältinnen und -anwälte, die Rezensions­verfahren gegen Google Ireland wirklich beherrschen. Wir arbeiten seit sechs Jahren ausschließlich mit einem davon — Konzentration statt Streuung. Das ist der Grund, warum unser Festpreis überhaupt funktioniert.
Simon Kempers
Gründer & Inhaber · Repumedia
Tätig seit
2019
Verfahren / Jahr
7.000+
Kanzlei-Netz
Exklusiv
V. Das Verfahren

Vier Stufen. Ein Pfad.

Jede Rezension durchläuft denselben, schriftlich dokumentierten Ablauf: Sichtung, Rechtsprüfung durch die Kanzlei, Intervention bei Google Ireland Ltd., dauerhafter Vollzug mit Monitoring.
i.

Forensische Sichtung

Die eingereichte Rezension wird auf Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzung geprüft. Keine Pauschalen.

Dauer 24 – 48 h
ii.

Juristisches Briefing

Sie erhalten die Einschätzung der Kanzlei schriftlich: Erfolgsaussicht, Dauer, Risiken. Erst dann entscheiden Sie, ob wir mandatieren.

Abschluss Freigabe
iii.

Anwaltliche Intervention

Dreistufenverfahren gegenüber Google Ireland Ltd.: substantiierte Beanstandung, Unterlassungsaufforderung, ggf. einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg.

Typisch 2 – 8 Wochen
iv.

Dauerhafter Vollzug

Löschung dokumentiert und archiviert. Zwölf Monate Monitoring inklusive — falls derselbe Verfasser unter neuem Account zurückkehrt, greifen wir kostenfrei ein.

Schutz 12 Monate
VI. Kanzleipartnerschaft

Eine Kanzlei. Ein Maßstab.

Repumedia arbeitet exklusiv mit einer spezialisierten Berliner Medienkanzlei zusammen. Kein Kanzleinetzwerk, kein wechselnder Pool — jedes Mandat wird persönlich geführt, durchgängig dokumentiert, und auf demselben Niveau bearbeitet.
Medienkanzlei Berlin-Mitte · seit 2019 in Kooperation

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schwerpunkt Plattformhaftung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Rezensionsrecht. Unser Partner ist seit über fünfzehn Jahren in der deutschen Medienrechtsszene aktiv, hat Verfahren vor dem OLG und BGH geführt und ist mit der Vorgehensweise gegenüber Google Ireland Ltd. ausgewiesen vertraut.

„Neunzig Prozent der beanstandeten Rezensionen verlassen die Plattform, bevor wir vor Gericht müssen. Das Verfahren ist nur dann teuer, wenn man es falsch führt." — Kanzleipartner Berlin-Mitte
Zugelassen seit
2003
Verfahren / Jahr
180+
Kooperation seit
2019
Schwerpunkt
Medien­recht
VII. Referenzmandate

Anonymisiert. Dokumentiert. Durchgesetzt.

Auswahl aus Mandaten der vergangenen 18 Monate. Alle Angaben mit schriftlicher Freigabe der Mandanten. Namen bleiben berufsrechtlich geschützt.
№ 01

Zahnarztpraxis Kreuzberg

Drohbewertung nach Hausverbot; erpresserische Ankündigung weiterer Einträge. Parallel Strafanzeige.

11
Tage
№ 02

Handwerksbetrieb Brandenburg

Konkurrenzbasierte Fake-Bewertungen über mehrere Google-Accounts mit identischer IP-Spur.

9/9
Entfernt
№ 03

Steuerkanzlei Charlottenburg

Schmähkritik durch ehemaligen Mandanten mit Preisgabe von Mandatsinterna.

14
Tage
№ 04

Restaurant Prenzlauer Berg

Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber Küchenchef nach Rezensionskonflikt.

6/7
Entfernt
№ 05

Physiotherapie Pankow

Koordinierte Negativkampagne nach Personalwechsel. Elf Rezensionen mit falscher Tatsachengrundlage.

10/11
Entfernt
№ 06

Anwaltskanzlei Friedrichshain

Rezension durch Prozessgegner mit Bezug auf laufendes Verfahren. Verletzung der Verschwiegenheit.

€ 4k
Schadensersatz
VIII. Standards & Selbstbindung

Was selbstverständlich sein sollte.

Transparenz ist bei uns keine Marketingphrase, sondern ein Geschäftsmodell. Jedes Mandat folgt schriftlich fixierten Regeln — nachprüfbar, archiviert, ausgehändigt.

Vier Festlegungen, unter denen wir arbeiten — und ohne die ein Mandat bei uns nicht zustande kommt.

Jede dieser Regeln existiert, weil wir selbst erlebt haben, wo schlampige Anbieter ihre Mandanten im Regen stehen lassen. Wir haben ausdrücklich in Gegenrichtung gebaut.

Ihre Kommunikation mit der Partnerkanzlei unterliegt dem Mandatsgeheimnis. Repumedia ist vertraglich eingebunden und derselben Schweigepflicht unterworfen.

  • i.

    Kein Erfolg, kein Honorar

    Wird die Rezension nicht entfernt, zahlen Sie keinen Cent. Die Erstprüfung ist grundsätzlich kostenfrei; die Mandatsgebühr fällt erst nach dokumentierter Löschung an.

    Erfolgsmodell
  • ii.

    Anwaltliche Verschwiegenheit

    Ihre Kommunikation unterliegt dem Mandatsgeheimnis nach § 43a BRAO. Repumedia ist vertraglich an dieselbe Schweigepflicht gebunden wie die Kanzlei selbst.

    § 43a BRAO
  • iii.

    DSGVO-konforme Aktenführung

    Mandatsakten auf Servern innerhalb der EU. Zwei-Faktor-Zugriff, verschlüsselte Mandantenkommunikation, dokumentierte Löschfristen.

    Art. 32 DSGVO
  • iv.

    Nicht-Annahmeerklärung

    Wir nehmen kein Mandat an, dessen Gegenstand gegen berufs- oder strafrechtliche Grenzen stößt. Keine Reinwaschung dokumentierter Missstände. Maßstab ist das materielle Recht.

    Selbstbindung
IX. Häufige Fragen

Was oft gefragt wird.

i. Warum 149 € — und nicht nach Aufwand? +
Weil unser Verfahren standardisiert ist. Wir wissen aus tausenden Mandaten, wie viel Zeit jede Stufe in der Regel benötigt. Dieses Wissen geben wir als Kostenklarheit weiter — statt es in Stundensätzen zu verstecken. Der Preis deckt Sichtung, Kanzleibriefing, Intervention und Monitoring. Schlägt die Entfernung fehl, zahlen Sie nichts.
ii. Können wirklich alle Rezensionen entfernt werden? +
Nein — und wer das verspricht, arbeitet unseriös. Entfernbar sind Rezensionen, die unrichtige Tatsachenbehauptungen enthalten, Schmähkritik darstellen, Persönlichkeitsrechte verletzen oder gegen Googles Richtlinien verstoßen. Zulässige Meinungsäußerungen bleiben zulässig. Unsere Erstprüfung gibt Ihnen binnen 48 Stunden eine nüchterne Einschätzung.
iii. Wie lange dauert ein typisches Verfahren? +
In rund zwei Dritteln der Mandate erfolgt die Entfernung innerhalb von 21 Tagen durch außergerichtliche Beanstandung gegenüber Google Ireland Ltd. Kommt eine einstweilige Verfügung zum Tragen, bewegen wir uns typischerweise im Rahmen von 4–8 Wochen. Reine Eilverfahren können binnen 72 Stunden greifen.
iv. Erfährt der Verfasser, dass wir uns wehren? +
In der Regel nicht. Google führt das Dreistufenverfahren gegenüber dem Verfasser eigenständig — Ihre Identität als Mandant taucht typischerweise nicht auf. Nur wenn eine direkte Inanspruchnahme des Verfassers strategisch geboten ist (etwa bei strafrechtlich relevanten Inhalten), wird dies mit Ihnen besprochen und erst nach ausdrücklicher Freigabe umgesetzt.
v. Was, wenn die Rezension erneut erscheint? +
Jedes Mandat schließt zwölf Monate aktives Monitoring ein. Erscheint ein inhaltsgleicher Eintrag erneut — ob durch denselben oder einen neuen Account — greifen wir kostenfrei ein. In Wiederholungsfällen führen wir zudem Schadensersatzverfahren, in denen Mandanten bereits vierstellige Beträge zugesprochen bekommen haben.
vi. Warum nicht direkt die Kanzlei? +
Das können Sie — auch der direkte Weg ist möglich. Repumedia übernimmt jedoch drei Aufgaben, die eine Kanzlei typischerweise nicht leistet: die operative Vorsichtung der betroffenen Profile, das kontinuierliche technische Monitoring nach Löschung, sowie die Kostenstabilität durch Festpreis. Das spart Ihnen Stundenhonorar — und der Kanzlei die administrative Vorarbeit.
X. Mandatsaufnahme

Eine Rezension. Eine Antwort.

Schildern Sie Ihre Situation. Binnen 48 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Einschätzung der Partnerkanzlei — kostenfrei, nüchtern, ohne Vertriebsrhetorik. Erst danach entscheiden Sie, ob wir mandatieren.
Vertraulich
Anfrage № 2026-0847
Repumedia · Berlin
i.
ii.
Auf diesem Weg erreichen wir Sie
iii.
iv.
Name genügt · Wir recherchieren selbst
v.
vi.
vii.
Antwort binnen 48 h · Erstprüfung kostenfrei
ANFRAGE EINGEGANGEN · REPUMEDIA · BERLIN · MMXXVI · M

Ihre Anfrage ist versiegelt.

Sie erhalten binnen 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung der Partnerkanzlei. Die Erstprüfung ist kostenfrei — eine Mandatierung erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.

Vorgangsnummer № 2026-0847