Kein Stundenkonto. Keine Aktenaufschläge. Keine „Abmahngebühr vorab". Sie zahlen ausschließlich für das, was wir tatsächlich löschen lassen — schriftlich belegt, mit Archiv-Screenshot und Löschnachweis der Kanzlei.
Google ist heute das erste Gericht, vor dem Ihr Unternehmen verhandelt wird — lange bevor ein Patient, ein Mandant oder ein Geschäftspartner den ersten Termin wahrnimmt. Dort urteilt nicht die Wahrheit. Dort urteilt der Algorithmus.
Niemand — weder eine Zahnarztpraxis, noch ein Handwerksbetrieb in dritter Generation, noch die Kanzlei nebenan — sollte sich anonymer Schmähkritik, konkurrenzmotivierter Falschbewertungen oder der Rache eines gescheiterten Geschäftsverhältnisses dauerhaft beugen müssen. Das Recht bietet die Werkzeuge. Unsere Partnerkanzlei weiß, wann welches greift.
Repumedia ist keine Agentur im klassischen Sinn. Wir sind die operative Schnittstelle zwischen Ihnen und einer spezialisierten Berliner Medienkanzlei. Wir sichten, dokumentieren, übergeben. Die Kanzlei mandatiert, interveniert, vollstreckt. Sie zahlen einen Festpreis — und nur dann, wenn die Rezension tatsächlich verschwindet.
Es gibt in Deutschland vielleicht zwei Dutzend Medienanwältinnen und -anwälte, die Rezensionsverfahren gegen Google Ireland wirklich beherrschen. Wir arbeiten seit sechs Jahren ausschließlich mit einem davon — Konzentration statt Streuung. Das ist der Grund, warum unser Festpreis überhaupt funktioniert.
Die eingereichte Rezension wird auf Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzung geprüft. Keine Pauschalen.
Sie erhalten die Einschätzung der Kanzlei schriftlich: Erfolgsaussicht, Dauer, Risiken. Erst dann entscheiden Sie, ob wir mandatieren.
Dreistufenverfahren gegenüber Google Ireland Ltd.: substantiierte Beanstandung, Unterlassungsaufforderung, ggf. einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg.
Löschung dokumentiert und archiviert. Zwölf Monate Monitoring inklusive — falls derselbe Verfasser unter neuem Account zurückkehrt, greifen wir kostenfrei ein.
Schwerpunkt Plattformhaftung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Rezensionsrecht. Unser Partner ist seit über fünfzehn Jahren in der deutschen Medienrechtsszene aktiv, hat Verfahren vor dem OLG und BGH geführt und ist mit der Vorgehensweise gegenüber Google Ireland Ltd. ausgewiesen vertraut.
Drohbewertung nach Hausverbot; erpresserische Ankündigung weiterer Einträge. Parallel Strafanzeige.
Konkurrenzbasierte Fake-Bewertungen über mehrere Google-Accounts mit identischer IP-Spur.
Schmähkritik durch ehemaligen Mandanten mit Preisgabe von Mandatsinterna.
Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber Küchenchef nach Rezensionskonflikt.
Koordinierte Negativkampagne nach Personalwechsel. Elf Rezensionen mit falscher Tatsachengrundlage.
Rezension durch Prozessgegner mit Bezug auf laufendes Verfahren. Verletzung der Verschwiegenheit.
Vier Festlegungen, unter denen wir arbeiten — und ohne die ein Mandat bei uns nicht zustande kommt.
Jede dieser Regeln existiert, weil wir selbst erlebt haben, wo schlampige Anbieter ihre Mandanten im Regen stehen lassen. Wir haben ausdrücklich in Gegenrichtung gebaut.
Ihre Kommunikation mit der Partnerkanzlei unterliegt dem Mandatsgeheimnis. Repumedia ist vertraglich eingebunden und derselben Schweigepflicht unterworfen.
Wird die Rezension nicht entfernt, zahlen Sie keinen Cent. Die Erstprüfung ist grundsätzlich kostenfrei; die Mandatsgebühr fällt erst nach dokumentierter Löschung an.
Ihre Kommunikation unterliegt dem Mandatsgeheimnis nach § 43a BRAO. Repumedia ist vertraglich an dieselbe Schweigepflicht gebunden wie die Kanzlei selbst.
Mandatsakten auf Servern innerhalb der EU. Zwei-Faktor-Zugriff, verschlüsselte Mandantenkommunikation, dokumentierte Löschfristen.
Wir nehmen kein Mandat an, dessen Gegenstand gegen berufs- oder strafrechtliche Grenzen stößt. Keine Reinwaschung dokumentierter Missstände. Maßstab ist das materielle Recht.
Sie erhalten binnen 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung der Partnerkanzlei. Die Erstprüfung ist kostenfrei — eine Mandatierung erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.
Vorgangsnummer № 2026-0847