Wir prüfen problematische Google-Bewertungen, bereiten den Fall auf und lassen unzulässige Rezensionen über unsere spezialisierte Partnerkanzlei entfernen. 149 € pro Löschung – nur bei Erfolg.
Die eingereichte Rezension wird auf Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzung geprüft. Keine Pauschalen.
Sie erhalten die Einschätzung der Kanzlei schriftlich: Erfolgsaussicht, Dauer, Risiken. Erst dann entscheiden Sie, ob die Partnerkanzlei beauftragt wird.
Dreistufenverfahren gegenüber Google Ireland Ltd.: substantiierte Beanstandung, Unterlassungsaufforderung, ggf. Antrag auf einstweilige Verfügung.
Löschung dokumentiert und archiviert. Zwölf Monate Monitoring inklusive — falls derselbe Verfasser unter neuem Account zurückkehrt, greifen wir kostenfrei ein.
Kein Stundenkonto. Keine Aktenaufschläge. Keine „Abmahngebühr vorab". Sie zahlen ausschließlich für das, was wir tatsächlich löschen lassen — schriftlich belegt, mit Archiv-Screenshot und Löschnachweis. Kosten im Detail
Drohbewertung nach Hausverbot; erpresserische Ankündigung weiterer Einträge. Parallel Strafanzeige.
Mutmaßlich konkurrenzbasierte Fake-Bewertungen über mehrere Google-Accounts.
Schmähkritik durch ehemaligen Mandanten mit Preisgabe von Mandatsinterna.
Persönlichkeitsrechtsverletzung gegenüber Küchenchef nach Rezensionskonflikt.
Koordinierte Negativkampagne nach Personalwechsel. Elf Rezensionen mit falscher Tatsachengrundlage.
Rezension durch Prozessgegner mit Bezug auf laufendes Verfahren. Verletzung der Verschwiegenheit.
Schwerpunkt Plattformhaftung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Rezensionsrecht. Unser Partner ist seit vielen Jahren im deutschen Medienrecht tätig und mit der Vorgehensweise gegenüber Google Ireland Ltd. vertraut.
Rezensionsverfahren gegen Google Ireland sind ein Spezialgebiet. Deshalb arbeiten wir seit Jahren mit einer einzigen spezialisierten Medienkanzlei zusammen — Konzentration statt Streuung. Das ist der Grund, warum unser Festpreis überhaupt funktioniert.
Google ist heute das erste Gericht, vor dem Ihr Unternehmen verhandelt wird — lange bevor ein Patient, ein Mandant oder ein Geschäftspartner den ersten Termin wahrnimmt. Dort urteilt nicht die Wahrheit. Dort urteilt der Algorithmus.
Niemand — weder eine Zahnarztpraxis, noch ein Handwerksbetrieb in dritter Generation, noch die Kanzlei nebenan — sollte sich anonymer Schmähkritik, konkurrenzmotivierter Falschbewertungen oder der Rache eines gescheiterten Geschäftsverhältnisses dauerhaft beugen müssen. Das Recht bietet die Werkzeuge. Unsere Partnerkanzlei weiß, wann welches greift.
Repumedia ist keine Agentur im klassischen Sinn. Wir sind die operative Schnittstelle zwischen Ihnen und einer spezialisierten Medienkanzlei. Wir sichten, dokumentieren, übergeben. Die rechtliche Prüfung und die anwaltliche Intervention übernimmt die rechtlich unabhängige Partnerkanzlei. Sie zahlen einen Festpreis — und nur dann, wenn die Rezension tatsächlich verschwindet.
Vier Festlegungen, unter denen wir arbeiten — und ohne die eine Zusammenarbeit bei uns nicht zustande kommt.
Jede dieser Regeln existiert, weil wir selbst erlebt haben, wo schlampige Anbieter ihre Kunden im Regen stehen lassen. Wir haben ausdrücklich in Gegenrichtung gebaut.
Ihre Kommunikation mit der Partnerkanzlei unterliegt im Rahmen des Mandats der anwaltlichen Verschwiegenheit. Repumedia selbst ist keine Kanzlei, ist aber vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Wird die Rezension nicht entfernt, zahlen Sie keinen Cent. Die Erstprüfung ist grundsätzlich kostenfrei; das Honorar fällt erst nach dokumentierter Löschung an.
Die Partnerkanzlei unterliegt im Mandat der anwaltlichen Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO). Repumedia ist vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet und behandelt alle Falldaten entsprechend.
Fallakten auf Servern innerhalb der EU. Zwei-Faktor-Zugriff, verschlüsselte Kommunikation, dokumentierte Löschfristen.
Wir nehmen keinen Fall an, dessen Gegenstand gegen berufs- oder strafrechtliche Grenzen stößt. Keine Reinwaschung dokumentierter Missstände. Maßstab ist das materielle Recht.
Sie erhalten binnen 48 Stunden eine schriftliche Ersteinschätzung. Die Erstprüfung ist kostenfrei — eine Beauftragung der Partnerkanzlei erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe.
Vorgangsnummer № 2026-0847