Wissen · Nach Ablehnung

Einspruch gegen Googles Ablehnung

Verfasst vonSimon Kempers · Gründer von Repumedia
Zuletzt aktualisiert
Rechtliche Prüfung im EinzelfallPartnerkanzlei (Medienrecht)
Inhalt dieser Seite
  1. So legen Sie Einspruch ein
  2. Wie Sie den Einspruch begründen
  3. Warum Einsprüche scheitern
  4. Die Wege nach dem Einspruch
  5. Eilbedürftigkeit beachten
  6. Was eine Kanzlei anders macht
  7. Häufige Fragen
  8. Primärquellen
Kurzantwort

Lehnt Google die Entfernung einer gemeldeten Rezension ab, können Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen in der Regel einmalig eine erneute Prüfung (Einspruch) beantragen. Begründen Sie ihn knapp und konkret.

Bleibt es bei der Ablehnung, ist der Weg nicht zu Ende: Eine Richtlinien-Ablehnung sagt nichts darüber, ob die Bewertung nach deutschem Recht zulässig ist. Dann folgen rechtliche Meldung, anwaltliche Beanstandung und – als letzter Schritt – gerichtliche Durchsetzung.

So legen Sie Einspruch ein

  1. Öffnen Sie das Tool zur Verwaltung von Rezensionen mit dem Konto des Unternehmensprofils.
  2. Wählen Sie die abgelehnte Meldung aus.
  3. Beantragen Sie die erneute Prüfung („Einspruch einlegen“) und nutzen Sie das Begründungsfeld.
  4. Dokumentieren Sie Datum und Ergebnis.

Wie Sie den Einspruch begründen

Warum Einsprüche scheitern

Die Wege nach dem Einspruch

WegWann sinnvollHinweis
Rechtliche MeldungBei Rechtsverletzung (unwahre Tatsachen, kein Kontakt, Schmähkritik)Formular für rechtliche Meldungen, konkrete Begründung
Interne Beschwerde nach DSAGegen eine Entscheidung über eine MeldungArt. 20 DSA verpflichtet Plattformen zu einem internen Beschwerdemanagement
Außergerichtliche StreitbeilegungWenn die Plattform-Entscheidung strittig bleibtZertifizierte Stellen nach Art. 21 DSA; Entscheidung nicht bindend
Anwaltliche AufforderungBei klarer Rechtsverletzung trotz AblehnungFristsetzung zur Löschung, Darlegung der Prüfpflichten
Gerichtliches VerfahrenAls letzter SchrittEinstweilige Verfügung oder Klage; Kostenrisiko beachten

Eilbedürftigkeit beachten

Wer eine einstweilige Verfügung beantragen will, darf nicht zu lange warten. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die Dringlichkeit entfällt, wenn der Betroffene nach Kenntnis der Rechtsverletzung mehrere Wochen untätig bleibt; die Maßstäbe unterscheiden sich je nach Gericht. Lassen Sie Fristen deshalb frühzeitig prüfen.

Was eine Kanzlei anders macht

Die anwaltliche Beanstandung stützt sich auf die Prüfpflichten des Hostproviders, wie sie der BGH entwickelt hat (u. a. VI ZR 93/10, VI ZR 34/15, VI ZR 1244/20), und legt die Rechtsverletzung so dar, dass Google sie ohne weitere Ermittlungen erkennen kann. Repumedia bereitet diese Fälle auf und übergibt sie an die Partnerkanzlei.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich Einspruch einlegen?

Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen ist pro Meldung in der Regel ein Einspruch vorgesehen. Danach bleiben die rechtliche Meldung und weitere rechtliche Schritte.

Wie lange dauert die Prüfung des Einspruchs?

Google nennt keine verbindliche Frist. Erfahrungsgemäß liegt häufig nach einigen Tagen eine Entscheidung vor; es kann aber auch länger dauern.

Ist eine Ablehnung endgültig?

Nur für das Richtlinienverfahren. Ob die Bewertung rechtswidrig ist, ist eine eigene Frage – und kann über eine rechtliche Meldung oder gerichtlich geklärt werden.

Primärquellen

  1. Google: Tool zur Verwaltung von Rezensionen
  2. Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
  3. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Rezensionen entfernen oder melden
  4. Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act (EUR-Lex)
  5. Bundesgerichtshof: Entscheidungsdatenbank (Suche nach Aktenzeichen)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.

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