Lehnt Google die Entfernung einer gemeldeten Rezension ab, können Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen in der Regel einmalig eine erneute Prüfung (Einspruch) beantragen. Begründen Sie ihn knapp und konkret.
Bleibt es bei der Ablehnung, ist der Weg nicht zu Ende: Eine Richtlinien-Ablehnung sagt nichts darüber, ob die Bewertung nach deutschem Recht zulässig ist. Dann folgen rechtliche Meldung, anwaltliche Beanstandung und – als letzter Schritt – gerichtliche Durchsetzung.
So legen Sie Einspruch ein
- Öffnen Sie das Tool zur Verwaltung von Rezensionen mit dem Konto des Unternehmensprofils.
- Wählen Sie die abgelehnte Meldung aus.
- Beantragen Sie die erneute Prüfung („Einspruch einlegen“) und nutzen Sie das Begründungsfeld.
- Dokumentieren Sie Datum und Ergebnis.
Wie Sie den Einspruch begründen
- Benennen Sie genau eine Richtlinie, gegen die verstoßen wird – nicht fünf.
- Nennen Sie den konkreten Anhaltspunkt („Verfasser ist Inhaber eines Konkurrenzbetriebs in derselben Straße“, „Leistung wird von uns nicht angeboten“).
- Bleiben Sie sachlich; keine Mutmaßungen über Personen.
- Wiederholen Sie nicht einfach die erste Meldung.
Warum Einsprüche scheitern
- Die Bewertung ist eine zulässige Meinung eines echten Kunden.
- Der Meldegrund passt nicht zum tatsächlichen Problem.
- Der Verstoß ist nur rechtlicher, nicht richtlinienbezogener Natur – etwa eine unwahre Tatsachenbehauptung. Darüber entscheidet Google im Richtlinienverfahren nicht.
Die Wege nach dem Einspruch
| Weg | Wann sinnvoll | Hinweis |
|---|---|---|
| Rechtliche Meldung | Bei Rechtsverletzung (unwahre Tatsachen, kein Kontakt, Schmähkritik) | Formular für rechtliche Meldungen, konkrete Begründung |
| Interne Beschwerde nach DSA | Gegen eine Entscheidung über eine Meldung | Art. 20 DSA verpflichtet Plattformen zu einem internen Beschwerdemanagement |
| Außergerichtliche Streitbeilegung | Wenn die Plattform-Entscheidung strittig bleibt | Zertifizierte Stellen nach Art. 21 DSA; Entscheidung nicht bindend |
| Anwaltliche Aufforderung | Bei klarer Rechtsverletzung trotz Ablehnung | Fristsetzung zur Löschung, Darlegung der Prüfpflichten |
| Gerichtliches Verfahren | Als letzter Schritt | Einstweilige Verfügung oder Klage; Kostenrisiko beachten |
Eilbedürftigkeit beachten
Wer eine einstweilige Verfügung beantragen will, darf nicht zu lange warten. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die Dringlichkeit entfällt, wenn der Betroffene nach Kenntnis der Rechtsverletzung mehrere Wochen untätig bleibt; die Maßstäbe unterscheiden sich je nach Gericht. Lassen Sie Fristen deshalb frühzeitig prüfen.
Was eine Kanzlei anders macht
Die anwaltliche Beanstandung stützt sich auf die Prüfpflichten des Hostproviders, wie sie der BGH entwickelt hat (u. a. VI ZR 93/10, VI ZR 34/15, VI ZR 1244/20), und legt die Rechtsverletzung so dar, dass Google sie ohne weitere Ermittlungen erkennen kann. Repumedia bereitet diese Fälle auf und übergibt sie an die Partnerkanzlei.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich Einspruch einlegen?
Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen ist pro Meldung in der Regel ein Einspruch vorgesehen. Danach bleiben die rechtliche Meldung und weitere rechtliche Schritte.
Wie lange dauert die Prüfung des Einspruchs?
Google nennt keine verbindliche Frist. Erfahrungsgemäß liegt häufig nach einigen Tagen eine Entscheidung vor; es kann aber auch länger dauern.
Ist eine Ablehnung endgültig?
Nur für das Richtlinienverfahren. Ob die Bewertung rechtswidrig ist, ist eine eigene Frage – und kann über eine rechtliche Meldung oder gerichtlich geklärt werden.
Primärquellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.