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Google-Bewertung melden: die Anleitung

Verfasst vonSimon Kempers · Gründer von Repumedia
Zuletzt aktualisiert
Rechtliche Prüfung im EinzelfallPartnerkanzlei (Medienrecht)
Inhalt dieser Seite
  1. Vorab: zwei verschiedene Meldewege
  2. Schritt 1: Rezension sichern
  3. Schritt 2: Meldung im Unternehmensprofil
  4. Schritt 3: den richtigen Meldegrund wählen
  5. Schritt 4: Status im Review-Management-Tool prüfen
  6. Schritt 5: Bei Ablehnung Einspruch einlegen
  7. Schritt 6: Rechtliche Meldung (Legal Removal Request)
  8. Dokumentation während des Verfahrens
  9. Wann der Selbstweg an Grenzen stößt
  10. Häufige Fragen
  11. Primärquellen
Kurzantwort

Als Inhaber melden Sie eine Google-Bewertung im Google Unternehmensprofil: Rezension aufrufen, „Rezension melden“ wählen, den passenden Grund angeben. Den Status verfolgen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen; lehnt Google ab, können Sie dort einmalig Einspruch einlegen.

Verstößt eine Bewertung nicht gegen Googles Richtlinien, aber gegen deutsches Recht, ist das Formular für rechtliche Meldungen der richtige Weg.

Vorab: zwei verschiedene Meldewege

Richtlinien-MeldungRechtliche Meldung
PrüfmaßstabGoogles InhaltsrichtlinienGeltendes Recht (z. B. Persönlichkeitsrecht)
Geeignet fürSpam, Fake-Engagement, Interessenkonflikt, Belästigung, Hassrede, themenfremde InhalteUnwahre Tatsachen, fehlender Kundenkontakt, Schmähkritik, Persönlichkeitsrechtsverletzungen
WoUnternehmensprofil / Tool zur Verwaltung von RezensionenFormular für rechtliche Meldungen
BegründungAuswahl eines Grundes, kaum FreitextAusführliche, konkrete Darlegung erforderlich

Schritt 1: Rezension sichern

Bevor Sie melden: Screenshot mit Profilname, Datum, Sternen, Text und – wenn möglich – Link zur Rezension. Wird die Rezension später geändert, haben Sie den Ursprungszustand dokumentiert.

Schritt 2: Meldung im Unternehmensprofil

  1. Melden Sie sich mit dem Konto an, das das Unternehmensprofil verwaltet.
  2. Öffnen Sie die Rezensionen (in der Google-Suche oder in Google Maps über Ihr Profil).
  3. Wählen Sie bei der betreffenden Rezension das Menü und „Rezension melden“.
  4. Wählen Sie den Meldegrund, der den Verstoß am genauesten beschreibt.

Die Menüführung ändert sich gelegentlich; die aktuelle Beschreibung finden Sie in der Hilfe zum Unternehmensprofil.

Schritt 3: den richtigen Meldegrund wählen

SituationPassender Meldegrund (sinngemäß)
Bewertung durch Mitbewerber oder (Ex-)MitarbeiterInteressenkonflikt
Gekaufte Bewertungen, Bot-Accounts, MehrfachkontenFake / Spam
Bewertung betrifft ein anderes Unternehmen oder ein politisches ThemaThemenfremd
Beleidigung oder Bedrohung eines MitarbeitersBelästigung / Mobbing
Diskriminierende InhalteHassrede
Telefonnummern, Adressen, Gesundheitsdaten DritterPersonenbezogene Informationen

Ein unpassender Grund ist einer der häufigsten Gründe für Ablehnungen.

Schritt 4: Status im Review-Management-Tool prüfen

Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen sehen Sie, welche Meldungen Sie abgegeben haben und ob sie noch geprüft werden, entfernt oder abgelehnt wurden. Google nennt keine verbindliche Bearbeitungszeit; häufig liegt eine Entscheidung nach einigen Tagen vor.

Schritt 5: Bei Ablehnung Einspruch einlegen

Lehnt Google die Entfernung ab, bietet das Tool für jede Meldung in der Regel eine einmalige Überprüfung (Einspruch) an. Nutzen Sie das Freitextfeld für eine kurze, konkrete Begründung. Mehr: Einspruch gegen Googles Entscheidung.

Ist die Bewertung nach deutschem Recht unzulässig, nutzen Sie das Formular für rechtliche Meldungen. Darauf kommt es an:

Nach dem Digital Services Act muss Google Meldungen sorgfältig bearbeiten, Ihnen die Entscheidung mitteilen und begründen sowie ein internes Beschwerdeverfahren anbieten (Art. 16, 17, 20 DSA). Daneben besteht die Möglichkeit einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegung (Art. 21 DSA).

Dokumentation während des Verfahrens

Diese Unterlagen sind wertvoll, wenn später eine Kanzlei übernimmt – sie zeigen, dass Google bereits Kenntnis hatte.

Wann der Selbstweg an Grenzen stößt

Der Meldeweg ist kostenlos und für eindeutige Richtlinienverstöße oft ausreichend. Schwierig wird es bei unwahren Tatsachen, fehlendem Kundenkontakt und grenzwertiger Kritik: Hier entscheidet die Qualität der rechtlichen Begründung. Repumedia übernimmt in diesen Fällen die Fallaufbereitung; die rechtliche Beanstandung führt die Partnerkanzlei.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich eine Bewertung melden?

Mehrfache Meldungen derselben Rezension beschleunigen die Prüfung nicht. Sinnvoller ist eine Meldung mit dem richtigen Grund und – bei Ablehnung – ein begründeter Einspruch oder eine rechtliche Meldung.

Können Freunde oder Mitarbeiter die Bewertung ebenfalls melden?

Jeder Nutzer kann Inhalte melden. Massenmeldungen ändern aber nichts am Prüfmaßstab und können als Missbrauch gewertet werden.

Sieht der Verfasser, dass ich gemeldet habe?

Bei Richtlinien-Meldungen in der Regel nicht. Bei rechtlichen Meldungen kann Google den Verfasser um Stellungnahme bitten; Ihre Kontaktdaten werden dabei nicht automatisch weitergegeben.

Was kostet das Melden?

Nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei oder einen Dienstleister beauftragen.

Primärquellen

  1. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Rezensionen entfernen oder melden
  2. Google: Tool zur Verwaltung von Rezensionen
  3. Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
  4. Google: Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte in Google Maps
  5. Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act (EUR-Lex)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.

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