Als Inhaber melden Sie eine Google-Bewertung im Google Unternehmensprofil: Rezension aufrufen, „Rezension melden“ wählen, den passenden Grund angeben. Den Status verfolgen Sie im Tool zur Verwaltung von Rezensionen; lehnt Google ab, können Sie dort einmalig Einspruch einlegen.
Verstößt eine Bewertung nicht gegen Googles Richtlinien, aber gegen deutsches Recht, ist das Formular für rechtliche Meldungen der richtige Weg.
Vorab: zwei verschiedene Meldewege
| Richtlinien-Meldung | Rechtliche Meldung | |
|---|---|---|
| Prüfmaßstab | Googles Inhaltsrichtlinien | Geltendes Recht (z. B. Persönlichkeitsrecht) |
| Geeignet für | Spam, Fake-Engagement, Interessenkonflikt, Belästigung, Hassrede, themenfremde Inhalte | Unwahre Tatsachen, fehlender Kundenkontakt, Schmähkritik, Persönlichkeitsrechtsverletzungen |
| Wo | Unternehmensprofil / Tool zur Verwaltung von Rezensionen | Formular für rechtliche Meldungen |
| Begründung | Auswahl eines Grundes, kaum Freitext | Ausführliche, konkrete Darlegung erforderlich |
Schritt 1: Rezension sichern
Bevor Sie melden: Screenshot mit Profilname, Datum, Sternen, Text und – wenn möglich – Link zur Rezension. Wird die Rezension später geändert, haben Sie den Ursprungszustand dokumentiert.
Schritt 2: Meldung im Unternehmensprofil
- Melden Sie sich mit dem Konto an, das das Unternehmensprofil verwaltet.
- Öffnen Sie die Rezensionen (in der Google-Suche oder in Google Maps über Ihr Profil).
- Wählen Sie bei der betreffenden Rezension das Menü und „Rezension melden“.
- Wählen Sie den Meldegrund, der den Verstoß am genauesten beschreibt.
Die Menüführung ändert sich gelegentlich; die aktuelle Beschreibung finden Sie in der Hilfe zum Unternehmensprofil.
Schritt 3: den richtigen Meldegrund wählen
| Situation | Passender Meldegrund (sinngemäß) |
|---|---|
| Bewertung durch Mitbewerber oder (Ex-)Mitarbeiter | Interessenkonflikt |
| Gekaufte Bewertungen, Bot-Accounts, Mehrfachkonten | Fake / Spam |
| Bewertung betrifft ein anderes Unternehmen oder ein politisches Thema | Themenfremd |
| Beleidigung oder Bedrohung eines Mitarbeiters | Belästigung / Mobbing |
| Diskriminierende Inhalte | Hassrede |
| Telefonnummern, Adressen, Gesundheitsdaten Dritter | Personenbezogene Informationen |
Ein unpassender Grund ist einer der häufigsten Gründe für Ablehnungen.
Schritt 4: Status im Review-Management-Tool prüfen
Im Tool zur Verwaltung von Rezensionen sehen Sie, welche Meldungen Sie abgegeben haben und ob sie noch geprüft werden, entfernt oder abgelehnt wurden. Google nennt keine verbindliche Bearbeitungszeit; häufig liegt eine Entscheidung nach einigen Tagen vor.
Schritt 5: Bei Ablehnung Einspruch einlegen
Lehnt Google die Entfernung ab, bietet das Tool für jede Meldung in der Regel eine einmalige Überprüfung (Einspruch) an. Nutzen Sie das Freitextfeld für eine kurze, konkrete Begründung. Mehr: Einspruch gegen Googles Entscheidung.
Schritt 6: Rechtliche Meldung (Legal Removal Request)
Ist die Bewertung nach deutschem Recht unzulässig, nutzen Sie das Formular für rechtliche Meldungen. Darauf kommt es an:
- genaue URL der Rezension
- Angabe, welches Recht verletzt ist (z. B. Unternehmenspersönlichkeitsrecht)
- konkrete Begründung: welche Aussage ist unwahr bzw. warum fehlt der Kundenkontakt
- Belege, soweit sinnvoll und datenschutzrechtlich zulässig
- wahrheitsgemäße Erklärung – falsche Angaben können rechtliche Folgen haben
Nach dem Digital Services Act muss Google Meldungen sorgfältig bearbeiten, Ihnen die Entscheidung mitteilen und begründen sowie ein internes Beschwerdeverfahren anbieten (Art. 16, 17, 20 DSA). Daneben besteht die Möglichkeit einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegung (Art. 21 DSA).
Dokumentation während des Verfahrens
- Datum jeder Meldung, Meldegrund, gewählter Weg
- Screenshots der Statusanzeigen und E-Mails von Google
- Referenznummern rechtlicher Meldungen
Diese Unterlagen sind wertvoll, wenn später eine Kanzlei übernimmt – sie zeigen, dass Google bereits Kenntnis hatte.
Wann der Selbstweg an Grenzen stößt
Der Meldeweg ist kostenlos und für eindeutige Richtlinienverstöße oft ausreichend. Schwierig wird es bei unwahren Tatsachen, fehlendem Kundenkontakt und grenzwertiger Kritik: Hier entscheidet die Qualität der rechtlichen Begründung. Repumedia übernimmt in diesen Fällen die Fallaufbereitung; die rechtliche Beanstandung führt die Partnerkanzlei.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich eine Bewertung melden?
Mehrfache Meldungen derselben Rezension beschleunigen die Prüfung nicht. Sinnvoller ist eine Meldung mit dem richtigen Grund und – bei Ablehnung – ein begründeter Einspruch oder eine rechtliche Meldung.
Können Freunde oder Mitarbeiter die Bewertung ebenfalls melden?
Jeder Nutzer kann Inhalte melden. Massenmeldungen ändern aber nichts am Prüfmaßstab und können als Missbrauch gewertet werden.
Sieht der Verfasser, dass ich gemeldet habe?
Bei Richtlinien-Meldungen in der Regel nicht. Bei rechtlichen Meldungen kann Google den Verfasser um Stellungnahme bitten; Ihre Kontaktdaten werden dabei nicht automatisch weitergegeben.
Was kostet das Melden?
Nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie eine Kanzlei oder einen Dienstleister beauftragen.
Primärquellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.