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Reputationsschutz mit anwaltlicher Partnerstruktur

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Inhalt dieser Seite
  1. Wer macht was?
  2. Warum diese Arbeitsteilung?
  3. Ablauf der Zusammenarbeit
  4. Kunde von Repumedia, Mandant der Kanzlei
  5. Vertraulichkeit
  6. Über die Partnerkanzlei
  7. Warum nicht direkt zur Kanzlei?
  8. Häufige Fragen
  9. Primärquellen
Kurzantwort

Repumedia ist die operative Schnittstelle zwischen Unternehmen und einer spezialisierten Medienkanzlei. Repumedia übernimmt Vorsichtung, Dokumentation, Fallaufbereitung, Koordination und Monitoring. Die rechtliche Prüfung und die anwaltliche Intervention – etwa die Beanstandung gegenüber Google oder ein gerichtliches Verfahren – erfolgen ausschließlich durch die Partnerkanzlei.

Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistungen. Die Kanzlei arbeitet rechtlich unabhängig.

Wer macht was?

AufgabeRepumediaPartnerkanzlei
Annahme der Anfrage, Sichtung des Profils✓
Dokumentation (Screenshots, Zeitachsen, Unterlagen)✓
Strukturierte Fallaufbereitung und Übergabe✓
Rechtliche Prüfung und Einschätzung im Einzelfall✓
Beanstandung gegenüber Google Ireland Ltd.✓
Anwaltliche Aufforderung, gerichtliche Schritte✓
Koordination, Statusinformation an den Kunden✓
Monitoring nach Löschung (zwölf Monate)✓

Warum diese Arbeitsteilung?

Rechtsdienstleistungen im Einzelfall dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Rechtsanwälte erbringen (Rechtsdienstleistungsgesetz). Ein großer Teil der Arbeit an problematischen Rezensionen ist jedoch nicht juristisch, sondern operativ: Profile sichten, Rezensionen sichern, Unterlagen strukturieren, Fristen und Status im Blick behalten, Profile nach der Löschung überwachen. Diese Arbeit übernimmt Repumedia – damit die Kanzlei sich auf die rechtliche Bewertung und Durchsetzung konzentrieren kann.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. Anfrage: Sie schildern Ihre Situation über das Formular auf der Startseite.
  2. Erstprüfung: Repumedia sichtet die Rezensionen und erstellt eine kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung.
  3. Freigabe: Sie entscheiden, ob die Partnerkanzlei beauftragt wird. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe passiert nichts.
  4. Beauftragung der Kanzlei: Mit der Freigabe werden Sie für die anwaltliche Tätigkeit Mandant der Partnerkanzlei.
  5. Intervention: Die Kanzlei führt die Beanstandung; Repumedia koordiniert und hält Sie informiert.
  6. Abschluss und Monitoring: Löschnachweis, Archivierung, zwölf Monate Überwachung des Profils.

Kunde von Repumedia, Mandant der Kanzlei

Gegenüber Repumedia sind Sie Kunde – für die operative Leistung und das Erfolgshonorar von 149 € pro Entfernung. Gegenüber der Partnerkanzlei sind Sie, sobald Sie sie beauftragen, Mandant. Die Kanzlei ist in ihrer rechtlichen Beurteilung unabhängig und nicht an Weisungen von Repumedia gebunden.

Vertraulichkeit

Über die Partnerkanzlei

Die Partnerkanzlei ist eine Medienkanzlei mit Sitz in Berlin, die seit 2019 mit Repumedia zusammenarbeitet. Ihr Schwerpunkt liegt auf Plattformhaftung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und dem Recht der Online-Bewertungen. Der verantwortliche Partner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und seit 2003 zur Anwaltschaft zugelassen.

Den Namen der Kanzlei veröffentlichen wir auf dieser Website nicht.

Warum nicht direkt zur Kanzlei?

Das können Sie selbstverständlich. Der Weg über Repumedia bietet drei Vorteile: die operative Vorarbeit, die viele Kanzleien nicht leisten oder nach Stunden abrechnen; das kontinuierliche Monitoring nach der Löschung; und einen festen Preis, der nur bei Erfolg anfällt.

Häufige Fragen

Ist Repumedia eine Anwaltskanzlei?

Nein. Repumedia ist ein operativer Dienstleister. Rechtliche Prüfung und Vertretung erfolgen ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.

Mit wem schließe ich einen Vertrag?

Mit Repumedia über die operative Leistung. Wenn Sie die Partnerkanzlei beauftragen, entsteht zusätzlich ein Mandatsverhältnis mit der Kanzlei.

Warum wird der Kanzleiname nicht veröffentlicht?

Die Kanzlei tritt nicht selbst als Anbieter auf dieser Website auf.

Primärquellen

  1. Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG (gesetze-im-internet.de)
  2. § 43a BRAO – Grundpflichten (gesetze-im-internet.de)
  3. Verordnung (EU) 2016/679 – DSGVO (EUR-Lex)

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