Wissen · Dauer

Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?

Verfasst vonSimon Kempers · Gründer von Repumedia
Zuletzt aktualisiert
Rechtliche Prüfung im EinzelfallPartnerkanzlei (Medienrecht)
Inhalt dieser Seite
  1. Die Phasen im Überblick
  2. Erstprüfung
  3. Beanstandung und Google-Reaktion
  4. Einspruch
  5. Anwaltliche Intervention und einstweilige Verfügung
  6. Monitoring und Wiederholungsfall
  7. Was das Verfahren beschleunigt
  8. Häufige Fragen
  9. Primärquellen
Kurzantwort

Das hängt vom Weg ab. Eine einfache Meldung bei Google kann nach wenigen Tagen erledigt sein – oder abgelehnt werden. Eine außergerichtliche anwaltliche Beanstandung dauert nach unserer Erfahrung typischerweise zwei bis acht Wochen. Gerichtliche Verfahren dauern länger und hängen vom Gericht ab.

Feste Fristen kann niemand seriös garantieren, weil Google und gegebenenfalls Gerichte über das Tempo entscheiden.

Die Phasen im Überblick

PhaseTypischer ZeitraumWer bestimmt das Tempo
Erstprüfung (Repumedia)24–48 StundenRepumedia
Richtlinien-MeldungHäufig einige Tage, keine verbindliche FristGoogle
EinspruchHäufig einige Tage, keine verbindliche FristGoogle
Rechtliche Beanstandung inkl. PrüfverfahrenTypisch zwei bis acht Wochen (Erfahrungswert)Google und Reaktion des Verfassers
Einstweilige VerfügungAbhängig von Gericht und VerfahrensgangGericht
HauptsacheverfahrenMehrere Monate bis über ein JahrGericht
Monitoring (Repumedia)Zwölf Monate nach LöschungRepumedia

Die Angaben zu Repumedia-Phasen beruhen auf unserem Leistungsversprechen und unserer Bearbeitungspraxis; sie sind keine Garantie für die Reaktionszeit Dritter.

Erstprüfung

Nach Eingang Ihrer Anfrage sichtet Repumedia die Rezension und erstellt eine schriftliche Ersteinschätzung: Fallgruppe, Erfolgsaussicht, empfohlener Weg. Erst danach entscheiden Sie, ob die Partnerkanzlei beauftragt wird.

Beanstandung und Google-Reaktion

Nach der Beanstandung leitet Google den Vorgang in der Regel an den Verfasser weiter und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Reagiert der Verfasser nicht oder kann er den Vorwurf nicht entkräften, wird die Rezension entfernt. Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie schnell Google und der Verfasser reagieren.

Einspruch

Lehnt Google ab, verlängert ein Einspruch das Verfahren – lohnt sich aber, wenn der erste Durchgang offensichtlich ohne vollständige Prüfung entschieden wurde. Siehe Einspruch.

Anwaltliche Intervention und einstweilige Verfügung

Bleibt Google trotz begründeter Beanstandung untätig, folgt eine anwaltliche Aufforderung mit Frist. Als letzter Schritt kommt ein Antrag auf einstweilige Verfügung in Betracht. Wichtig: Für das Eilverfahren muss die Sache dringlich sein. Wer nach Kenntnis der Bewertung zu lange wartet, riskiert, dass das Gericht die Dringlichkeit verneint. Die Maßstäbe unterscheiden sich je nach Gericht.

Monitoring und Wiederholungsfall

Gelöschte Rezensionen können zurückkehren – vom selben Verfasser unter neuem Konto oder durch eine Wiederherstellung nach Einspruch des Verfassers. Deshalb überwacht Repumedia das Profil zwölf Monate nach der Löschung. Erscheint ein inhaltsgleicher Eintrag erneut, wird ohne zusätzliches Honorar erneut beanstandet.

Was das Verfahren beschleunigt

Häufige Fragen

Wie schnell löscht Google eine Bewertung?

Das ist nicht vorhersehbar. Eindeutige Richtlinienverstöße werden teils binnen Tagen entfernt; rechtliche Beanstandungen mit Prüfverfahren dauern typischerweise mehrere Wochen.

Gibt es eine Eilbearbeitung?

Ja, Sie können Ihre Anfrage als dringlich kennzeichnen. Die Erstprüfung wird dann priorisiert; wie schnell Google reagiert, lässt sich aber nicht beeinflussen.

Warum garantiert Repumedia keine festen Fristen?

Weil die Entscheidung bei Google und gegebenenfalls bei Gerichten liegt. Wer feste Löschfristen garantiert, verspricht etwas, das er nicht in der Hand hat.

Primärquellen

  1. Google: Tool zur Verwaltung von Rezensionen
  2. Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
  3. Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act (EUR-Lex)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.

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