Wissen · Tatsache vs. Meinung

Unwahre Tatsachenbehauptungen in Google-Bewertungen

Verfasst vonSimon Kempers · Gründer von Repumedia
Zuletzt aktualisiert
Rechtliche Prüfung im EinzelfallPartnerkanzlei (Medienrecht)
Inhalt dieser Seite
  1. Tatsache oder Meinung?
  2. Beweisbarkeit: wer muss was belegen?
  3. Welche Dokumentation hilft?
  4. Google-Richtlinien
  5. Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht
  6. So reagieren Sie richtig
  7. Häufige Fragen
  8. Primärquellen
Kurzantwort

Eine Tatsachenbehauptung ist eine Aussage, die dem Beweis zugänglich ist („Die Lieferung kam drei Wochen zu spät“). Ist sie unwahr, genießt sie keinen Schutz der Meinungsfreiheit – eine Google-Bewertung mit unwahren Tatsachen kann daher gelöscht werden.

Werturteile („unprofessionell“, „zu teuer“) sind dagegen Meinungen und grundsätzlich zulässig. Entscheidend ist, was ein unvoreingenommener Leser der Bewertung entnimmt – und ob Sie die Unwahrheit mit Unterlagen belegen können.

Tatsache oder Meinung?

Die Rechtsprechung fragt, ob eine Aussage objektiv auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann. Maßgeblich ist das Verständnis eines unvoreingenommenen, verständigen Lesers im Gesamtkontext.

Aussage in der RezensionEinordnungWarum
„Die Praxis hat mir eine Behandlung berechnet, die nie stattgefunden hat.“TatsacheDurch Patientenakte und Rechnung überprüfbar
„Der Handwerker kam gar nicht.“TatsacheDurch Termin, Stundenzettel, Fotos überprüfbar
„Ich habe 90 Minuten gewartet.“TatsacheDurch Termin- und Ankunftsdaten überprüfbar
„Die Wartezeit war eine Zumutung.“MeinungWertung der Wartezeit
„Abzocke!“Meist Meinung mit TatsachenkernHängt davon ab, ob ein konkreter Vorgang behauptet wird
„Hier wird ohne Genehmigung gearbeitet.“TatsacheDurch Genehmigungen überprüfbar

Mischformen sind häufig. Steht ein unwahrer Tatsachenkern im Vordergrund, kann die gesamte Äußerung unzulässig sein. Steht die Wertung im Vordergrund, ist sie in der Regel geschützt.

Beweisbarkeit: wer muss was belegen?

Gegenüber dem Verfasser gilt im Äußerungsrecht: Wer ehrenrührige Tatsachen über andere behauptet, muss sie im Zweifel belegen können (Rechtsgedanke des § 186 StGB, über § 823 Abs. 2 BGB ins Zivilrecht übertragen). Gegenüber Google als Hostprovider müssen Sie die Rechtsverletzung allerdings so konkret darlegen, dass sie ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung erkennbar ist (BGH, Urteil vom 25.10.2011 – VI ZR 93/10). Google leitet die Beanstandung dann an den Verfasser weiter.

Praktisch heißt das: Je besser Ihre Unterlagen die Unwahrheit belegen, desto eher wird die Rezension entfernt.

Welche Dokumentation hilft?

Bei Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) gilt: Unterlagen über Patienten oder Mandanten dürfen nicht ohne Weiteres an Dritte gegeben werden. Die Partnerkanzlei klärt, welche Belege in welcher Form genutzt werden können.

Google-Richtlinien

Google prüft im Richtlinienverfahren nicht, ob eine Behauptung wahr ist. Unwahre Tatsachen sind deshalb vor allem ein Fall für die rechtliche Beanstandung über das Formular für rechtliche Meldungen – nicht für den einfachen Melde-Button. Enthält die Rezension zusätzlich Belästigungen, personenbezogene Daten oder Interessenkonflikte, kommt auch eine Richtlinienmeldung in Betracht.

Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt natürliche Personen – etwa den namentlich genannten Arzt oder Inhaber. Unternehmen genießen ein Unternehmenspersönlichkeitsrecht, das ihren sozialen Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen schützt. Unwahre geschäftsschädigende Tatsachen können zudem unter § 824 BGB (Kreditgefährdung) fallen. Ausführlich: Rechtslage.

So reagieren Sie richtig

  1. Rezension sichern (Screenshot, URL, Datum).
  2. Jede einzelne Tatsachenbehauptung herausarbeiten und mit Ihren Unterlagen abgleichen.
  3. Öffentlich sachlich antworten – ohne Kundendaten preiszugeben.
  4. Rechtliche Beanstandung mit konkreter Gegenüberstellung: Behauptung – tatsächlicher Ablauf – Beleg.
  5. Bei Ablehnung: anwaltliche Prüfung, ob eine gerichtliche Durchsetzung Aussicht hat.

Häufige Fragen

Ist „schlechter Service“ eine Tatsachenbehauptung?

Nein, das ist ein Werturteil und grundsätzlich zulässig – sofern der Verfasser tatsächlich Kunde war.

Was ist, wenn die Bewertung teilweise stimmt?

Dann kommt es darauf an, welcher Teil unwahr ist und welches Gewicht er hat. Unter Umständen kann nur die Entfernung oder Änderung eines Teils verlangt werden; bei Google führt das in der Praxis meist zur Entfernung der gesamten Rezension oder zu keiner.

Muss ich Kundendaten an Google geben, um die Unwahrheit zu belegen?

Nicht pauschal. Die Belege sollten so gewählt werden, dass sie die Unwahrheit zeigen, ohne unnötig personenbezogene Daten offenzulegen. Bei Berufsgeheimnisträgern gelten besondere Grenzen.

Kann ich den Verfasser direkt in Anspruch nehmen?

Ja, wenn er bekannt ist – mit Abmahnung und Unterlassungsforderung. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; oft ist der Weg über Google schneller und weniger eskalierend.

Primärquellen

  1. Google: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
  2. Google: Richtlinien für von Nutzern beigetragene Inhalte in Google Maps
  3. § 823 BGB – Schadensersatzpflicht (gesetze-im-internet.de)
  4. § 824 BGB – Kreditgefährdung (gesetze-im-internet.de)
  5. § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (gesetze-im-internet.de)
  6. Art. 5 GG – Meinungsfreiheit (gesetze-im-internet.de)
  7. § 186 StGB – Üble Nachrede (gesetze-im-internet.de)
  8. Bundesgerichtshof: Entscheidungsdatenbank (Suche nach Aktenzeichen)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.

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