Selbst melden ist kostenlos. Bei professioneller Bearbeitung hängen die Kosten vom Abrechnungsmodell ab: Stundensatz, gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert (RVG) oder Pauschale pro Bewertung. Ein gerichtliches Verfahren verursacht zusätzlich Gerichtskosten und birgt ein Kostenrisiko.
Bei Repumedia gilt: Erstprüfung kostenfrei, 149 € pro erfolgreich entfernter Rezension, nur bei Erfolg. Wird die Rezension nicht entfernt, fällt kein Honorar an.
Die Kostenmodelle im Überblick
| Weg | Wie abgerechnet wird | Kostenrisiko |
|---|---|---|
| Selbst melden | Keine Kosten | Nur Zeitaufwand |
| Anwalt nach RVG | Gebühren nach Gegenstandswert, den Gerichte bei Bewertungen von Unternehmen häufig im vier- bis fünfstelligen Bereich ansetzen | Kosten fallen unabhängig vom Erfolg an |
| Anwalt nach Stundensatz | Vergütungsvereinbarung, Abrechnung nach Aufwand | Schwer vorhersehbar |
| Pauschale pro Bewertung | Fester Betrag je Bewertung, teils erfolgsunabhängig | Abhängig von den Bedingungen |
| Repumedia | 149 € pro erfolgreich entfernter Rezension | Kein Honorar ohne Entfernung |
Konkrete Preise anderer Anbieter nennen wir bewusst nicht – sie ändern sich und hängen von Bedingungen ab, die von außen nicht vollständig erkennbar sind. Achten Sie bei jedem Angebot darauf, wofür gezahlt wird: für den Versuch oder für das Ergebnis.
Das Repumedia-Modell
- Erstprüfung kostenfrei: schriftliche Ersteinschätzung binnen 48 Stunden
- 149 € pro erfolgreicher Entfernung: abgerechnet erst nach dokumentierter Löschung
- Nur bei Erfolg: Bleibt die Rezension online, zahlen Sie nichts
- Enthalten: Vorsichtung, Fallaufbereitung, Beanstandung über die Partnerkanzlei und zwölf Monate Monitoring
- Löschnachweis: mit Archiv-Screenshot
Mehrere Rezensionen werden einzeln abgerechnet: Werden etwa sechs von sieben beanstandeten Rezensionen entfernt, fallen sechs Honorare an.
Wie kann ein Festpreis funktionieren?
Repumedia übernimmt die standardisierbaren Arbeitsschritte – Sichtung, Dokumentation, Koordination, Monitoring – und arbeitet mit einer einzigen spezialisierten Partnerkanzlei. Fälle mit geringer Erfolgsaussicht werden in der Erstprüfung offen als solche benannt, statt sie auf Kosten des Kunden zu versuchen.
Wann zusätzliche Kosten entstehen können
In der Regel werden Fälle außergerichtlich bearbeitet. Kommt ein gerichtliches Verfahren in Betracht, gelten dafür eigene Regeln: Gerichtskosten nach dem GKG, Anwaltsgebühren nach dem RVG und das Risiko, im Unterliegensfall die Kosten der Gegenseite zu tragen. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall gesonderte Kosten anfallen könnten, erfahren Sie vor jeder Beauftragung schriftlich – ohne Ihre ausdrückliche Freigabe entstehen keine Kosten.
Wer trägt die Kosten, wenn die Bewertung rechtswidrig war?
Gegenüber dem Verfasser oder der Plattform können bei einer Rechtsverletzung Ansprüche auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten bestehen, etwa wenn trotz begründeter Beanstandung nicht gelöscht wurde. Das ist eine Frage des Einzelfalls und wird von der Partnerkanzlei geprüft.
Kosten realistisch einordnen
Eine einzige unberechtigte Bewertung kann den Durchschnitt eines kleinen Profils spürbar senken. Gleichzeitig sollte niemand Geld für Bewertungen ausgeben, die zulässig sind. Deshalb ist die kostenlose Erstprüfung der wichtigste Schritt: Sie klärt, ob sich ein Vorgehen überhaupt lohnt.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Bei Repumedia 149 € pro erfolgreich entfernter Rezension; die Erstprüfung ist kostenfrei. Wird nicht gelöscht, fällt kein Honorar an.
Muss ich etwas im Voraus zahlen?
Nein. Das Honorar wird erst nach dokumentierter Löschung fällig.
Was ist, wenn die Rezension später wieder erscheint?
Zwölf Monate Monitoring sind enthalten. Erscheint ein inhaltsgleicher Eintrag erneut, wird ohne zusätzliches Honorar erneut beanstandet.
Gibt es Mengenrabatte?
Bei vielen betroffenen Rezensionen – etwa bei koordinierten Angriffen – sprechen Sie uns an. Die Grundregel bleibt: Abgerechnet wird nur, was tatsächlich entfernt wurde.
Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Für Unternehmen sind Kosten der Reputationssicherung in der Regel Betriebsausgaben. Klären Sie das im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Primärquellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Repumedia ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Prüfung konkreter Fälle erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Partnerkanzlei.